Erste Schritte im Trauerfall:
- Benachrichtigen Sie zuerst den Haus- oder Notarzt,
wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist.
- Rufen Sie uns an:
Bei der Erdbestattung wird -wie auch bei der der Urnenbeisetzung- nach Wahl- und Reihengrabstätte unterschieden.
Die Lage der Grabstelle (als Einzel-, Doppel oder Familiengrab) kann selbst ausgewählt werden,
möglich ist hier teilweise auch eine Beisetzung von Särgen und Urnen in der selben Grabstätte möglich.
Nutzungszeit, je nach Friedhof: 25 bis 30 Jahre (Verlängerung möglich), Ruhezeit 20 bis 30 Jahre
Die Lage der Grabstelle kann nicht gewählt werden, die Vergabe erfolgt chronologisch. Sie bietet nur Platz für Einzelpersonen.
Ruhezeit, je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (ein Verlängerung ist nicht möglich)
Auf einigen Friedhöfen stehen Wahl- oder Reihengräber für Särge auf einem Rasenfeld zur Verfügung.
Die Grabstelle wird mit einer Stele oder einer eingelassenen Grabplatte gekennzeichnet.
Ruhezeit, je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (eine Verlängerung ist nur beim einem Wahlgrab möglich)
Bei der Feuerbestattung wird -wie auch bei der der Erdbeisetzung- nach Wahl- und Reihengrabstätte unterschieden.
In einem selbst gewählten Urnengrab finden je nach Friedhof bis zu vier Urnen Platz.
Nutzungszeit je nach Friedhof: 25 bis 30 Jahre (eine Verlängerung ist möglich), die Ruhezeit beträgt 20 bis 30 Jahre
Die Lage des Urnengrabes kann nicht gewählt werden, die Vergabe erfolgt chronologisch. Sie bietet Platz für eine Urne.
Ruhezeit, je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (ein Verlängerung ist nicht möglich)
Auf einigen Friedhöfen stehen Wahl- oder Reihengräber für Urnen auf einem Rasenfeld zur Verfügung.
Die Grabstelle wird mit einer Stele oder einer eingelassenen Grabplatte gekennzeichnet.
Ruhezeit, je nach Friedhof: 20 bis 25 Jahre (eine Verlängerung ist nur beim einem Wahlgrab möglich)